Rechtsaspekte

Medizinischen Leistungen müssen den WZW Kriterien entsprechen. Eine Behandlung muss «a priori» wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein. Die Expertenmeinung betreffend Effizienzsteigerung von 20%-30% bei den jährlich für das Gesundheitswesen aufgewendeten Kosten im Betrag von mittlerweile 80 Milliarden Franken pro Jahr entstammen von a posteriori Schätzungen und haben zur medizinischen Realität überhaupt keinen Bezug.

Ein Arzt ist verpflichtet, gemäss den WZW-Kriterien a priori zu handeln, auch wenn er weiss, dass die Behandlung nicht bei allen gleich oder überhaupt wirkt. Effizienzsteigerung würde hier bedeuten, dass man Leistungen rationiert, wo die Wahrscheinlichkeit gering genug wäre, dass die Therapie wirkt oder die Bildgebung eine unwahrscheinliche Pathologie zeigt, nach dem Motto von choosing wisely und smarter medicine: «Wwahrscheinlich nichts ist, ist nichts».

Solche Denksysteme basieren weder auf einer medizinischen überprüften Evidenz noch existiert dafür eine rechtliche Grundlage: es ergeben sich hier nämlich auch auftragsrechtlich relevante Probleme und eine Zerstörung verfassungsrechtlicher Garantien betreffend die Exzellenz-Auftrags unseres Gesundheitswesens http://docfind.ch/Kieser052015.pdf und im Gegenteil die Gefahr einer Zunahme der Ineffizienz.